← Blog · Thermografie 28. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit

Drohnen-Thermografie am Gebäude: Recht und Messtechnik im Überblick

LBA-Zuständigkeit für Hamburg seit Juli 2026, Regeln für Drohnenflüge und die Grenzen der Außenthermografie nach der VATH-Richtlinie.

KI-erstellt Verantwortlich: Florian Möllenkamp · Details

Drohnenaufnahmen können einen thermografischen Überblick über ein Gebäude liefern. Die VATH-Richtlinie Bauthermografie ordnet Außenaufnahmen als orientierende Messungen ein. Stimmen Sie deshalb vor einem Auftrag sowohl das Untersuchungsziel als auch die Voraussetzungen für den Flug ab. [1]

Was kann eine Wärmebilddrohne am Gebäude leisten?

Die VATH-Richtlinie nennt Außenthermografie für orientierende Untersuchungen und zur Darstellung von Strukturen in Wärmedämmverbundsystemen. Bei hinterlüftetem Vormauerwerk ist nach der Richtlinie in der Regel eine Untersuchung von innen zielführend. [1, Abschnitte 6.1 und 6.2]

Für quantitative Wärmebrückenbewertungen und den Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 beschreibt Abschnitt 6.4 grundsätzlich Innenaufnahmen unter Hinzunahme ergänzender Messverfahren. Ein Überblick von außen ersetzt diese Untersuchung nicht. Die Aussage stammt vom Bundesverband für Angewandte Thermografie e. V. (VATH). [1]

DIN EN ISO 6781-1:2023-11 hat DIN EN 13187:1999-05 ersetzt. Die hier erläuterten Messbedingungen und methodischen Grenzen beziehen sich auf die VATH-Richtlinie vom April 2023. [1, 2]

Was sich 2026 bei der Zuständigkeit in Hamburg geändert hat

Seit 01.07.2026 erteilt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Betriebsgenehmigungen der speziellen Kategorie für Betreiber mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in Hamburg. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) übergibt die Akten zu bestehenden Genehmigungen und laufenden Anträgen an das LBA. [3]

In der offenen Kategorie ist der Betrieb grundsätzlich ohne Betriebsgenehmigung möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Einschränkungen in geografischen UAS-Gebieten sind zusätzlich zu beachten. [3, 4]

Drohnenklassen und Betriebsbedingungen

Die seit 01.01.2024 geltenden Bestandsregeln sind keine Neuerung des Jahres 2026: Klassenlose Bestandsdrohnen können in der offenen Kategorie unter 250 g in A1 betrieben werden. Für die übrigen unter die Bestandsregel fallenden Geräte unter 25 kg bleibt A3. Dort sind mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einzuhalten. Ein A2-Fernpilotenzeugnis hebt diese Beschränkung nicht auf. [4, 5]

Für klassifizierte Geräte kommen je nach Betriebsbedingungen unter anderem folgende Möglichkeiten infrage: [4, 6]

  • C0 in A1: eine weitere Möglichkeit neben C1 und C2.
  • C1 in A1: EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich; der Überflug unbeteiligter Personen ist zu vermeiden.
  • C2 in A2: A2-Fernpilotenzeugnis erforderlich; grundsätzlich 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen. Im Langsamflugmodus kann der Abstand unter den dafür geltenden Voraussetzungen auf 5 m reduziert werden.

Die pauschale Aussage, in Wohngebieten seien ausschließlich C1- oder C2-Geräte legal, trifft daher nicht zu. Auch ein Betrieb in der speziellen Kategorie mit entsprechender Betriebsgenehmigung kommt in Betracht. Prüfen Sie Geräteklasse, Betriebskategorie und Einsatzort gemeinsam. [3–6]

Überflüge über Wohngrundstücke

§ 21h Absatz 3 Nummer 7 LuftVO enthält zusätzliche Bedingungen für Flüge über Wohngrundstücken. Bei einer kamerabestückten Drohne ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten erforderlich; gesetzlich geregelte Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Eine C-Klassenkennzeichnung allein ersetzt diese Prüfung nicht. [7]

Klären und dokumentieren Sie die erforderlichen Zustimmungen vor dem Flug.

Messbedingungen und ergänzende Untersuchungen

Die VATH-Richtlinie empfiehlt für die Bauthermografie eine Temperaturdifferenz von mindestens 15 K zwischen innen und außen über einen ausreichenden Zeitraum. Der Messzeitpunkt soll so gewählt werden, dass vorherige Sonneneinstrahlung keinen störenden Einfluss auf die Aufnahmen hat. Eine feste Jahreszeit oder eine pauschale Wartezeit nach Sonnenuntergang ersetzt die Beurteilung der Bedingungen nicht. [1, Abschnitte 6.7 und 6.9.6]

Zur Leckageortung beschreibt die VATH-Richtlinie die Kombination von Thermografie und Differenzdruckmessung, üblicherweise bei 50 Pascal Unterdruck. Dafür ist ein Temperaturunterschied zwischen innen und außen notwendig. Besprechen Sie diese Kombination bei der Planung eines Blower-Door-Tests. [1, Abschnitt 6.5.2]

Klären Sie mit den Fachleuten, ob Sie einen Fassadenüberblick oder eine quantitative Untersuchung benötigen. Weitere Informationen finden Sie zur Thermografie in Hamburg, zur Energieberatung und zur Förderplanung.

Quellen

  1. VATH: Richtlinie Bauthermografie, Stand April 2023 – Primärquelle für die hier wiedergegebenen Aussagen des Verbands.
  2. DIN Media: DIN EN ISO 6781-1:2023-11
  3. Hamburg/BWAI: Einsatz von Drohnen in Hamburg
  4. LBA: Anforderungen an Fernpiloten in der offenen Kategorie
  5. LBA: Bestands-UAS
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, insbesondere Artikel 5 und 20 sowie Anhang UAS.OPEN
  7. § 21h LuftVO: Betrieb in geografischen UAS-Gebieten

Häufige Fragen

Welche Hamburger Drohnengenehmigungen erteilt das LBA seit Juli 2026?

Seit 01.07.2026 erteilt das Luftfahrt-Bundesamt die Betriebsgenehmigungen der speziellen Kategorie für Betreiber mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in Hamburg. Die Hamburger Luftfahrtbehörde übergibt die Akten zu bestehenden Genehmigungen und laufenden Verfahren an das LBA.

Sind in Wohngebieten ausschließlich C1- oder C2-Drohnen zulässig?

Nein. In der offenen Kategorie kommen je nach Betriebsbedingungen auch C0-Drohnen oder klassenlose Bestandsdrohnen unter 250 g in A1 in Betracht. Daneben ist ein Betrieb in der speziellen Kategorie mit entsprechender Betriebsgenehmigung möglich. Die Regeln für geografische UAS-Gebiete, insbesondere Wohngrundstücke, gelten zusätzlich.

Ersetzt eine Außenaufnahme die Untersuchung von innen?

Die VATH-Richtlinie Bauthermografie beschreibt Außenaufnahmen als orientierende Messungen. Für quantitative Wärmebrückenbewertungen und den Nachweis des Mindestwärmeschutzes nennt Abschnitt 6.4 grundsätzlich Innenaufnahmen unter Hinzunahme ergänzender Messverfahren.

Transparenzhinweis (Art. 50 EU-KI-Verordnung): Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und automatisiert veröffentlicht. Fachlich verantwortlich: Florian Möllenkamp, M-tectum Energieberatung. Maßgeblich sind im Zweifel die offiziellen Quellen (z. B. KfW, BAFA, Gesetzestext).
Thermografie Drohnen Wärmebrücken Bauthermografie Hamburg
FM
Florian Möllenkamp
Energieberater · Gebäudemesstechnik · seit 2006
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