← Blog · Energieberatung 09. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit

BEG-Reform 2026: Was sich seit dem 21. Juli geändert hat

Die BEG-Reform verändert Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und Sanierungskredite. Einordnung zu Boni, Bestandsanträgen und Klimafreundlichem Neubau.

KI-erstellt Verantwortlich: Florian Möllenkamp · Details

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und systemische Sanierung. Die KfW-Mitteilung zur Reform und die BAFA-Mitteilung beschreiben die Änderungen und den Umgang mit bestehenden Anträgen. Die damalige Umstellungsphase ist abgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständigkeiten: Die KfW bleibt für Heizungsförderung und systemische Sanierung zuständig, das BAFA für die weiteren Einzelmaßnahmen.
  • Heizungsförderung: Einkommensbonus und förderfähige Ausgaben wurden geändert; Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
  • Einzelmaßnahmen: Der iSFP-Bonus setzt ein Mindestinvestitionsvolumen voraus und gilt nur für den übersteigenden Betrag.
  • Systemische Sanierung: Der zusätzliche EE-Bonus entfällt, die Tilgungszuschüsse wurden reduziert und die Förderung des seriellen Sanierens ausgeweitet.

Quellen: KfW und BMWE-Übersicht zur Reform.

Heizungsförderung: Voraussetzungen der Boni prüfen

Die Förderung setzt sich aus Grundförderung und den im Einzelfall anwendbaren Boni zusammen. Der Einkommensbonus ist nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt; eine Familienkomponente berücksichtigt minderjährige Kinder. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind an Selbstnutzung gebunden. Auch selbstnutzende Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften können persönliche Boni über einen Zusatzantrag beantragen. Die Einzelheiten stehen im KfW-Merkblatt 458.

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Für Wärmepumpen kündigt die KfW ab dem ersten Quartal 2027 eine Absenkung der Grundförderung auf 15 Prozent zusammen mit einem Wertschöpfungsbonus an. Förderrechnungen sollten daher die für den jeweiligen Antrag geltenden Bedingungen berücksichtigen. Quelle: KfW-Mitteilung.

Die wichtigsten Verfahrensregeln erläutert unser Beitrag zur KfW-458-Heizungsförderung.

Einzelmaßnahmen: iSFP-Bonus nicht auf alle Kosten

Bei Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan ist zwischen den insgesamt förderfähigen Kosten und dem mit dem iSFP-Bonus begünstigten Anteil zu unterscheiden. Der Bonus gilt nur für den Betrag oberhalb des förderfähigen Mindestinvestitionsvolumens. Kleinere Maßnahmen erhalten deshalb nicht automatisch einen iSFP-Bonus. Für Mehrfamilienhäuser sind außerdem gestaffelte Kostenobergrenzen zu beachten. Quelle: BMWE-Übersicht.

Prüfen Sie vor dem Antrag, welche Kostenpositionen zu welcher Maßnahme gehören und welche Voraussetzungen für den Bonus erfüllt sein müssen.

Systemische Sanierung: EE-Bonus entfällt, serielles Sanieren wird erweitert

Der zusätzliche Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt. Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Für Nichtwohngebäude wurde ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt. Quelle: KfW-Mitteilung.

Das BMWE beschreibt außerdem die Ausweitung des seriellen Sanierens auf die Stufe EH 70 EE. Die Kombination von SerSan- und WPB-Bonus kann den Fördersatz um bis zu 25 Prozentpunkte erhöhen. Das ist ein Zuschlag zum jeweils geltenden Fördersatz; die Voraussetzungen der Boni müssen erfüllt sein. Für EH 70 EE und EH 85 EE entfällt der reguläre Tilgungszuschuss. Quelle: BMWE-Übersicht.

Was gilt für bestehende Anträge und andere Programme?

Vor der Umstellung zugesagte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Die Mittel dafür sind reserviert. Bereits eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft; eine Förderung setzt weiterhin voraus, dass deren Anforderungen erfüllt sind. Quellen: KfW und BAFA.

Der Klimafreundliche Neubau (KfW 297/298) ist ein eigenes Programm. Maßgeblich sind seine eigenen Programmbedingungen im Merkblatt 297/298. Auch der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Quelle: BMWE-Übersicht.

Was bedeutet das für Eigentümer in Hamburg und Umgebung?

Stimmen Sie Maßnahmenumfang, Einkommen und Gebäudezustand mit den Bedingungen des vorgesehenen Programms ab. Prüfen Sie insbesondere, welche Boni tatsächlich anwendbar sind und auf welchen Kostenanteil sie berechnet werden. Als Einstieg steht der Fördermittel-Check zur Verfügung.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen BEG-Förderbedingungen?

Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Die KfW bleibt für Heizungsförderung und systemische Sanierung zuständig, das BAFA für weitere Einzelmaßnahmen.

Was ändert sich beim iSFP-Bonus?

Der Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen voraus und wird nur auf den darüberliegenden Betrag gewährt. Die gesamten Kosten einer Maßnahme sind deshalb nicht automatisch mit dem Bonus förderfähig.

Was gilt für bereits zugesagte oder eingereichte Anträge?

Vor der Umstellung zugesagte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Bereits eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft; die jeweiligen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist der Klimafreundliche Neubau ebenfalls betroffen?

KFN 297/298 gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und ist das Neubauprogramm des BMWSB. Es war von dieser Reform der Sanierungs- und Heizungsförderung nicht betroffen.

Transparenzhinweis (Art. 50 EU-KI-Verordnung): Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und automatisiert veröffentlicht. Fachlich verantwortlich: Florian Möllenkamp, M-tectum Energieberatung. Maßgeblich sind im Zweifel die offiziellen Quellen (z. B. KfW, BAFA, Gesetzestext).
BEG Förderung KfW BAFA Heizungsförderung iSFP Sanierung Hamburg
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Florian Möllenkamp
Energieberater · Gebäudemesstechnik · seit 2006
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