Für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau” (Programme 297/298) reicht QNG-PLUS — aber wer die Ökobilanz-Grenzwerte und die bald gesetzliche GWP-Pflicht nicht kennt, riskiert teure Nacharbeit in der Planungsphase. Beide QNG-Stufen setzen eine vollständige Lebenszyklusanalyse (LCA) voraus, die Grenzwerte unterscheiden sich erheblich, und ab 2028 wird die GWP-Berechnung im Neubau ohnehin EU-weit Pflicht — unabhängig vom QNG-Siegel.
Das Wichtigste in Kürze
- QNG-PLUS wird vergeben, wenn der gesamte Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck nicht höher als 24 kg CO₂e/(m²·Jahr) und der berechnete Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie nicht höher als 96 kWh/(m²·Jahr) ist.
- QNG-PREMIUM verlangt einen CO₂-Fußabdruck von maximal 20 kg CO₂e/(m²·Jahr) und einen Primärenergiebedarf von höchstens 64 kWh/(m²·Jahr).
- Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat und bei 100.000 Euro ohne Zertifikat.
- Für die KfW-Förderung genügt QNG-PLUS — die erreichte Stufe hat bislang keinen Einfluss auf die Höhe der Fördersumme. Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, ändert also nichts am Förderbetrag, solange mindestens die PLUS-Anforderungen erfüllt sind.
- Ab 1. Januar 2028 muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) für alle Neubauten über 1.000 m² berechnet und ausgewiesen werden, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten.
Was ist QNG — und warum gibt es zwei Stufen?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist seit dem 1. Juli 2021 ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Seit dem 1. März 2023 ist es — im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) — die maßgebliche Voraussetzung für die höchste Neubauförderung sowie für die volle Sonder-AfA-Nutzung nach § 7b EStG. Das QNG gibt es in mehreren Varianten — unterschieden nach Gebäudekategorie und Maßnahme. Für Wohngebäude gilt seit 2023 die Variante QNG-WG23, für Nichtwohngebäude QNG-NW23.
Es handelt sich nicht um zwei verschiedene Siegel, sondern um zwei Stufen desselben Siegels. Beide Niveaus gelten für die jeweiligen Siegelvarianten — etwa QNG-WG23 für Wohngebäude. Der Gesetzgeber wollte mit den zwei Niveaus einen Anreiz schaffen, über das ohnehin schon hohe Mindestmaß hinauszugehen. PLUS markiert die Eintrittsschwelle für förderfähiges, nachhaltiges Bauen. PREMIUM richtet sich an Bauherren, die bewusst noch ambitionierter planen — beispielsweise mit einem hohen Holzanteil oder besonders niedrigem Energiebedarf.
Vergeben wird das Siegel vom BMWSB über akkreditierte Zertifizierungsstellen — darunter DGNB, NaWoh und BiRN. Grundlage für die Zertifizierung bilden u. a. das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie die systemspezifischen Programme der jeweiligen Zertifizierungsstellen.
Die Ökobilanz-Grenzwerte im direkten Vergleich
Die Ökobilanz ist das Herzstück beider Stufen. Im Rahmen einer Ökobilanz nach den Regeln des QNG werden zwei Kernindikatoren berechnet: GWP (Globales Erwärmungspotenzial, Treibhauspotenzial) und PENRT (Total nicht erneuerbare Primärenergie). Die Grundlage für diese Berechnungen bilden die QNG-Rechentabelle und die ÖKOBAUDAT, eine offizielle Datenbank mit Umweltkennwerten für Baustoffe und Bauprozesse.
| Kriterium | QNG-PLUS | QNG-PREMIUM |
|---|---|---|
| GWP Lebenszyklus (A1–C4) | ≤ 24 kg CO₂e/(m²·a) | ≤ 20 kg CO₂e/(m²·a) |
| Nicht ern. Primärenergie | ≤ 96 kWh/(m²·a) | ≤ 64 kWh/(m²·a) |
| Nachhalt. Holzanteil | ≥ 50 % (PEFC/FSC) | ≥ 80 % |
| Raumluftmessung | optional | verpflichtend |
| Demontageplanung | nicht gefordert | detailliert erforderlich |
| KfW-Kreditrahmen | bis 150.000 €/WE | bis 150.000 €/WE |
Besondere Bedeutung kommt der Bewertung nach B6 (Nutzungsphase, Energieverbrauch im Betrieb) zu, da dieser Faktor einen erheblichen Einfluss auf die Umweltbilanz eines Gebäudes hat. Ein typisches EH40-Wohngebäude mit Wärmepumpe und PV-Anlage erreicht den PLUS-Grenzwert von 24 kg CO₂e/(m²·a) erfahrungsgemäß mit sorgfältiger Materialwahl — der PREMIUM-Grenzwert von 20 kg verlangt darüber hinaus eine systematische Reduktion der Grauen Energie, also der Emissionen aus Herstellung und Transport der Baustoffe.
Was unterscheidet PLUS und PREMIUM in der Baupraxis?
Der Unterschied liegt weniger in der Energietechnik als in den Materialien und der Dokumentation. Beide Stufen verlangen eine strenge Schadstoffprüfung der Bauprodukte nach Anhang 3 der QNG-Anforderungen. PREMIUM geht jedoch häufig weiter und fordert eine abschließende Raumluftmessung, erhöhten Schallschutz und — bei größeren Wohngebäuden — umfangreichere Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Bei Holzprodukten müssen für QNG-PLUS mindestens 50 % aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (PEFC/FSC), für PREMIUM steigt dieser Anteil auf mindestens 80 %. PREMIUM-Gebäude müssen zudem eine detaillierte Demontageplanung vorweisen, die sicherstellt, dass Baustoffe am Ende des Lebenszyklus sortenrein getrennt werden können.
Bei QNG-PREMIUM ist die Einhaltung von Anforderungen zur Schadstoffvermeidung für neu eingebaute Materialien besonders streng geregelt. Für Investoren ist das mehr als ein „ökologischer Bonus”, weil Materialqualität und dokumentierte Schadstoffarmut langfristig Instandhaltungs- und Modernisierungsrisiken beeinflussen können.
Konkret: Wer PREMIUM anstrebt, muss deutlich früher in die Materialplanung einsteigen — spätestens mit dem Leistungsphase-3-Abschluss. Bei PLUS reicht eine konsequente Dokumentation der üblichen Planungsunterlagen.
LCA-Pflicht seit Juli 2025 und die GModG-Umsetzung
Für die Förderung in den Förderprogrammen KFN, KNN und WEF ist immer eine Ökobilanz erforderlich. Die LCA-Qualifikation ist verpflichtend seit 01. Juli 2025 — KfW-Anträge erfordern ab diesem Datum, dass der begleitende Energieeffizienz-Experte eine nachgewiesene LCA-Zusatzqualifikation besitzt und in der entsprechenden Kategorie der dena-EEE-Liste eingetragen ist. Das bedeutet: Wer einen in der dena-EEE-Liste geführten Energieeffizienz-Experten beauftragt, muss sicherstellen, dass dieser auch die LCA-Qualifikation nachweist — oder einen separaten LCA-Spezialisten einbinden.
Der regulatorische Druck steigt weiter: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und tritt voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August 2026 in Kraft. Es überführt die EPBD in nationales Recht und reformiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weitere Regelungen, insbesondere zur vollständigen Umsetzung der EPBD, treten voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.
Innerhalb der EU wird die Ökobilanz ab 2028/2030 für Neubauten verpflichtend eingeführt. Wer heute mit der QNG-LCA plant, baut diese Methodik also nicht für ein Förderlabel auf — er erfüllt gleichzeitig die Anforderungen, die in spätestens zwei Jahren für alle gelten.
Für wen lohnt sich QNG-PREMIUM trotzdem?
Für die KfW-Förderung (297/298) und die Sonder-AfA § 7b EStG reicht QNG-PLUS. PREMIUM bringt keine zusätzlichen Förderbeträge, kann aber Werbe- und Verkaufseffekt bringen.
PREMIUM ist sinnvoll in drei konkreten Fällen:
- Holzbau-Projekte, bei denen durch die konstruktive Eigenschaft des Baustoffs der PREMIUM-Grenzwert von 20 kg CO₂e/(m²·a) ohnehin erreicht wird — der Mehraufwand an Dokumentation ist dann überschaubar.
- Mehrfamilienhäuser mit Vermietungsabsicht, bei denen die Schadstoffarmuts-Dokumentation und die Raumluftmessung langfristig als Qualitätsnachweis gegenüber Mietern und Banken wertvoll sind.
- Projekte im ESG-Kontext, z. B. für institutionelle Investoren, bei denen ein höheres Nachhaltigkeitsniveau vertraglich oder regulatorisch gefordert wird.
Für das typische Einfamilienhaus oder kleinere Mehrfamilienhaus in Hamburg oder Schleswig-Holstein ist PLUS die wirtschaftlich klar sinnvollere Wahl — vorausgesetzt, die Ökobilanz und die Schadstoffprüfung werden sauber durchgeführt.
Der Audit-Ablauf: Was Bauherren und Architekten konkret tun müssen
Der Weg zum QNG-Siegel hat vier Kernschritte, die frühzeitig in die Projektstruktur eingebunden werden müssen:
- Planungsstart: Energieeffizienz-Experten mit LCA-Qualifikation (dena-EEE-Liste) und QNG-Auditor beauftragen — beide Rollen können, müssen aber nicht in einer Person liegen.
- Vor Baubeginn: KfW-Antrag über die Hausbank stellen; der Förderantrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst nach Antragseingang bei der KfW geschlossen werden.
- Während der Planung: Ökobilanz (LCA) berechnen, Schadstoffprüfung aller relevanten Bauprodukte nach Anhang 3 QNG, Nachhaltigkeitsdokumentation nach dem gewählten Bewertungssystem (DGNB, NaWoh oder BiRN).
- Nach Fertigstellung: Welche Version der Kriteriensteckbriefe für die Zertifizierung anzuwenden ist, hängt vom Beginn des Bauvorhabens ab. Für laufende Bauprojekte gilt bis zur Fertigstellung die Version, die zu Projektbeginn gültig war — es ist jedoch erlaubt, für die Endzertifizierung eine aktuellere Version zu verwenden.
In der Regel entfällt der wesentliche Anteil an Aufwand und Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung auf die zusätzlich erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen. Die reinen Zertifizierungsgebühren liegen je nach System und Gebäudegröße typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro — und sind als förderfähige Nebenkosten über KfW 297/298 ansetzbar.
Fazit: Früh entscheiden, Ökobilanz nicht auf die lange Bank schieben
Die Lebenszyklusanalyse ist Bestandteil der technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Neubauten. Wer die LCA erst spät erstellt, riskiert Nachbesserungen bei Konstruktion, Materialwahl und Dokumentation. Das gilt für PLUS wie für PREMIUM gleichermaßen.
Für die meisten Bauvorhaben in Hamburg und Norddeutschland lautet die Empfehlung: QNG-PLUS anstreben, die Ökobilanz als integralen Planungsbestandteil von Anfang an mitführen und die Schadstoffprüfung der Bauprodukte früh im Planungsprozess verankern. Wer das erst nach Rohbaufertigstellung aufgreift, hat das schwerste Steuer schon vergeben. Für Fragen zur konkreten Projektstruktur und zum LCA-Nachweis steht die Energieberatung von M-tectum zur Verfügung — ebenso wie ein Überblick zu den aktuellen Förderprogrammen für den Klimafreundlichen Neubau.
title: “QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM — was Bauherren 2026 wirklich entscheiden müssen” description: “QNG-PLUS reicht für KfW 297/298 — aber die Ökobilanz-Grenzwerte (PLUS: ≤ 24 kg CO₂e/(m²·a), PREMIUM: ≤ 20 kg CO₂e/(m²·a)), die LCA-Pflicht seit Juli 2025 und der gesetzlich verankerte GWP-Nachweis ab 2028 verändern die Planungslogik. Alles Wichtige kompakt.” pubDate: 2026-08-25 author: “Florian Moellenkamp” category: qng-nachhaltigkeit tags: [“QNG”, “QNG-PLUS”, “QNG-PREMIUM”, “QNG-WG23”, “Ökobilanz”, “LCA”, “KfW 297”, “KfW 298”, “Klimafreundlicher Neubau”, “Nachhaltigkeit”, “Neubauförderung”] readingTimeMin: 6 actualityNote: “Die EPBD-Umsetzungsfrist für den GWP-Pflichtnachweis im Neubau lief am 29. Mai 2026 ab; das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und tritt voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2026 in Kraft — die Ökobilanzpflicht kommt verbindlich. Gleichzeitig gilt seit 01. Juli 2025 für KfW-Anträge eine nachgewiesene LCA-Qualifikation des Bearbeiters als Voraussetzung. Das macht die QNG-Entscheidung heute relevanter denn je.”
Für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau” (Programme 297/298) reicht QNG-PLUS — aber wer die Ökobilanz-Grenzwerte und die bald gesetzliche GWP-Pflicht nicht kennt, riskiert teure Nacharbeit in der Planungsphase. Beide QNG-Stufen setzen eine vollständige Lebenszyklusanalyse (LCA) voraus, die Grenzwerte unterscheiden sich erheblich, und ab 2028 wird die GWP-Berechnung im Neubau ohnehin EU-weit Pflicht — unabhängig vom QNG-Siegel.
Das Wichtigste in Kürze
- QNG-PLUS wird vergeben, wenn der gesamte Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck nicht höher als 24 kg CO₂e/(m²·Jahr) und der berechnete Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie nicht höher als 96 kWh/(m²·Jahr) ist.
- QNG-PREMIUM verlangt einen CO₂-Fußabdruck von maximal 20 kg CO₂e/(m²·Jahr) und einen Primärenergiebedarf von höchstens 64 kWh/(m²·Jahr).
- Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat und bei 100.000 Euro ohne Zertifikat.
- Für die KfW-Förderung genügt QNG-PLUS — die erreichte Stufe hat bislang keinen Einfluss auf die Höhe der Fördersumme. Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, ändert also nichts am Förderbetrag, solange mindestens die PLUS-Anforderungen erfüllt sind.
- Ab 1. Januar 2028 muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) für alle Neubauten über 1.000 m² berechnet und ausgewiesen werden, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten.
Was ist QNG — und warum gibt es zwei Stufen?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist seit dem 1. Juli 2021 ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Seit dem 1. März 2023 ist es — im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) — die maßgebliche Voraussetzung für die höchste Neubauförderung und für die volle Sonder-AfA-Nutzung nach § 7b EStG. Das QNG gibt es in mehreren Varianten — unterschieden nach Gebäudekategorie und Maßnahme. Für Wohngebäude gilt seit 2023 die Variante QNG-WG23, für Nichtwohngebäude QNG-NW23.
Es handelt sich nicht um zwei verschiedene Siegel, sondern um zwei Stufen desselben Siegels. Beide Niveaus gelten für die jeweiligen Siegelvarianten — etwa QNG-WG23 für Wohngebäude. Der Gesetzgeber wollte mit den zwei Niveaus einen Anreiz schaffen, über das ohnehin schon hohe Mindestmaß hinauszugehen. PLUS markiert die Eintrittsschwelle für förderfähiges, nachhaltiges Bauen. PREMIUM richtet sich an Bauherren, die bewusst noch ambitionierter planen — beispielsweise mit einem hohen Holzanteil oder besonders niedrigem Energiebedarf.
Vergeben wird das Siegel vom BMWSB über akkreditierte Zertifizierungsstellen — darunter DGNB, NaWoh und BiRN. Grundlage für die Zertifizierung bilden u. a. das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie die systemspezifischen Programme der jeweiligen Zertifizierungsstellen.
Die Ökobilanz-Grenzwerte im direkten Vergleich
Die Ökobilanz ist das Herzstück beider Stufen. Im Rahmen einer Ökobilanz nach den Regeln des QNG werden zwei Kernindikatoren berechnet: GWP (Globales Erwärmungspotenzial, Treibhauspotenzial) und PENRT (Total nicht erneuerbare Primärenergie). Die Grundlage für diese Berechnungen bilden die QNG-Rechentabelle und die ÖKOBAUDAT, eine offizielle Datenbank mit Umweltkennwerten für Baustoffe und Bauprozesse.
| Kriterium | QNG-PLUS | QNG-PREMIUM |
|---|---|---|
| GWP Lebenszyklus (A1–C4) | ≤ 24 kg CO₂e/(m²·a) | ≤ 20 kg CO₂e/(m²·a) |
| Nicht ern. Primärenergie | ≤ 96 kWh/(m²·a) | ≤ 64 kWh/(m²·a) |
| Nachhalt. Holzanteil | ≥ 50 % (PEFC/FSC) | ≥ 80 % |
| Raumluftmessung | optional | verpflichtend |
| Demontageplanung | nicht gefordert | detailliert erforderlich |
| KfW-Kreditrahmen | bis 150.000 €/WE | bis 150.000 €/WE |
Besondere Bedeutung kommt der Bewertung nach B6 (Nutzungsphase, Energieverbrauch im Betrieb) zu, da dieser Faktor einen erheblichen Einfluss auf die Umweltbilanz eines Gebäudes hat. Ein typisches EH40-Wohngebäude mit Wärmepumpe und PV-Anlage erreicht den PLUS-Grenzwert von 24 kg CO₂e/(m²·a) erfahrungsgemäß mit sorgfältiger Materialwahl — der PREMIUM-Grenzwert von 20 kg verlangt darüber hinaus eine systematische Reduktion der Grauen Energie, also der Emissionen aus Herstellung und Transport der Baustoffe.
Was unterscheidet PLUS und PREMIUM in der Baupraxis?
Der Unterschied liegt weniger in der Energietechnik als in den Materialien und der Dokumentation. Beide Stufen verlangen eine strenge Schadstoffprüfung der Bauprodukte nach Anhang 3 der QNG-Anforderungen. PREMIUM geht jedoch häufig weiter und fordert eine abschließende Raumluftmessung, erhöhten Schallschutz und — bei größeren Wohngebäuden — umfangreichere Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Bei Holzprodukten müssen für QNG-PLUS mindestens 50 % aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (PEFC/FSC), für PREMIUM steigt dieser Anteil auf mindestens 80 %. PREMIUM-Gebäude müssen zudem eine detaillierte Demontageplanung vorweisen, die sicherstellt, dass Baustoffe am Ende des Lebenszyklus sortenrein getrennt werden können.
Bei QNG-PREMIUM ist die Einhaltung von Anforderungen zur Schadstoffvermeidung für neu eingebaute Materialien besonders streng geregelt. Für Investoren ist das mehr als ein „ökologischer Bonus”, weil Materialqualität und dokumentierte Schadstoffarmut langfristig Instandhaltungs- und Modernisierungsrisiken beeinflussen können.
Konkret: Wer PREMIUM anstrebt, muss deutlich früher in die Materialplanung einsteigen — spätestens mit dem Leistungsphase-3-Abschluss. Bei PLUS reicht eine konsequente Dokumentation der üblichen Planungsunterlagen.
LCA-Pflicht seit Juli 2025 und die GModG-Umsetzung
Für die Förderung in den Förderprogrammen KFN, KNN und WEF ist immer eine Ökobilanz erforderlich. Die LCA-Qualifikation ist verpflichtend seit 01. Juli 2025 — KfW-Anträge erfordern ab diesem Datum, dass der begleitende Energieeffizienz-Experte eine nachgewiesene LCA-Zusatzqualifikation besitzt und in der entsprechenden Kategorie der dena-EEE-Liste eingetragen ist. Das bedeutet: Wer einen in der dena-EEE-Liste geführten Energieeffizienz-Experten beauftragt, muss sicherstellen, dass dieser auch die LCA-Qualifikation nachweist — oder einen separaten LCA-Spezialisten einbinden.
Der regulatorische Druck steigt weiter: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und tritt voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2026 in Kraft. Es reformiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und überführt zentrale Teile der EPBD in nationales Recht. Weitere Regelungen, insbesondere zur vollständigen EPBD-Umsetzung, treten voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.
Innerhalb der EU wird die Ökobilanz ab 2028/2030 für Neubauten verpflichtend eingeführt. Wer heute mit der QNG-LCA plant, baut diese Methodik also nicht für ein Förderlabel auf — er erfüllt gleichzeitig die Anforderungen, die in spätestens zwei Jahren für alle gelten.
Für wen lohnt sich QNG-PREMIUM trotzdem?
Für die KfW-Förderung (297/298) und die Sonder-AfA § 7b EStG reicht QNG-PLUS. PREMIUM bringt keine zusätzlichen Förderbeträge, kann aber Werbe- und Verkaufseffekt bringen.
PREMIUM ist sinnvoll in drei konkreten Fällen:
- Holzbau-Projekte, bei denen durch die konstruktive Eigenschaft des Baustoffs der PREMIUM-Grenzwert von 20 kg CO₂e/(m²·a) ohnehin erreicht wird — der Mehraufwand an Dokumentation ist dann überschaubar.
- Mehrfamilienhäuser mit Vermietungsabsicht, bei denen die Schadstoffarmuts-Dokumentation und die Raumluftmessung langfristig als Qualitätsnachweis gegenüber Mietern und Banken wertvoll sind.
- Projekte im ESG-Kontext, z. B. für institutionelle Investoren, bei denen ein höheres Nachhaltigkeitsniveau vertraglich oder regulatorisch gefordert wird.
Für das typische Einfamilienhaus oder kleinere Mehrfamilienhaus in Hamburg oder Schleswig-Holstein ist PLUS die wirtschaftlich klar sinnvollere Wahl — vorausgesetzt, die Ökobilanz und die Schadstoffprüfung werden sauber durchgeführt.
Der Audit-Ablauf: Was Bauherren und Architekten konkret tun müssen
Der Weg zum QNG-Siegel hat vier Kernschritte, die frühzeitig in die Projektstruktur eingebunden werden müssen:
- Planungsstart: Energieeffizienz-Experten mit LCA-Qualifikation (dena-EEE-Liste) und QNG-Auditor beauftragen — beide Rollen können, müssen aber nicht in einer Person liegen.
- Vor Baubeginn: KfW-Antrag über die Hausbank stellen; der Förderantrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Liefer- oder Leistungsverträge dürfen erst nach Antragseingang bei der KfW geschlossen werden.
- Während der Planung: Ökobilanz (LCA) berechnen, Schadstoffprüfung aller relevanten Bauprodukte nach Anhang 3 QNG, Nachhaltigkeitsdokumentation nach dem gewählten Bewertungssystem (DGNB, NaWoh oder BiRN).
- Nach Fertigstellung: Welche Version der Kriteriensteckbriefe für die Zertifizierung anzuwenden ist, hängt vom Beginn des Bauvorhabens ab. Für laufende Bauprojekte gilt bis zur Fertigstellung die Version, die zu Projektbeginn gültig war — es ist jedoch erlaubt, für die Endzertifizierung eine aktuellere Version zu verwenden.
In der Regel entfällt der wesentliche Anteil an Aufwand und Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung auf die zusätzlich erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen. Die reinen Zertifizierungsgebühren liegen je nach System und Gebäudegröße typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro — und sind als förderfähige Nebenkosten über KfW 297/298 ansetzbar.
Fazit: Früh entscheiden, Ökobilanz nicht auf die lange Bank schieben
Die Lebenszyklusanalyse ist Bestandteil der technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Neubauten. Wer die LCA erst spät erstellt, riskiert Nachbesserungen bei Konstruktion, Materialwahl und Dokumentation. Das gilt für PLUS wie für PREMIUM gleichermaßen.
Für die meisten Bauvorhaben in Hamburg und Norddeutschland lautet die Empfehlung: QNG-PLUS anstreben, die Ökobilanz als integralen Planungsbestandteil von Anfang an mitführen und die Schadstoffprüfung der Bauprodukte früh im Planungsprozess verankern. Wer das erst nach Rohbaufertigstellung aufgreift, hat das schwerste Steuer schon vergeben. Für Fragen zur konkreten Projektstruktur und zum LCA-Nachweis steht die Energieberatung von M-tectum zur Verfügung — ebenso wie ein Überblick zu den aktuellen Förderprogrammen für den Klimafreundlichen Neubau.
Quellen
- KfW – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), Produktseite — Stand 30.07.2026
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 297/298 (PDF) — Stand 30.07.2026
- One Click LCA – QNG-Anforderungen (Benchmarks PLUS/PREMIUM) — Stand 17.06.2026
- DUH/IREES – Analyse QNG-Anforderungen Neubau Wohngebäude (PDF) — Stand 29.04.2024
- BMWSB – Informationsportal Nachhaltiges Bauen / QNG — Stand 2025
- DAkkS – Akkreditierte Zertifizierungsstellen für QNG — Stand 03.06.2024
- NaWoh – QNG-Qualitätssiegel — Stand 20.05.2026
- BiRN – BNKIBNG (QNG) System — Stand 2024
- DGNB – Akkreditierung als Zertifizierungsstelle — Stand 27.05.2024
- Bundesarchitektenkammer – LCA-Qualifikation ab 01.07.2025 verpflichtend — Stand 2025
- Energie-Effizienz-Experten (dena) – Neubau: LCA-Qualifikation wird verpflichtend — Stand 2025
- BDEW – Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen — Stand 21.07.2026
- gmg-aktuell.de – GMG Zeitplan und Kabinettsbeschluss — Stand 13.05.2026
- gebaeude-lca.de – EPBD LCA-Pflicht ab 2028/2030 — Stand 03.06.2026
- EPEA GmbH – Pflicht zur Ökobilanz ab 2028 — Stand 24.10.2025