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← Blog · Energieberatung 30. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

iSFP 2026: Neue Druckapplikation, EBW-Richtlinie läuft aus — was Eigentümer jetzt wissen müssen

Ab 01.07.2026 gilt der befristete Parallelbetrieb der iSFP-Druckapplikation Version 2.5.10 und 2.6.x; ab 01.09.2026 ist ausschließlich Version 2.6.x zulässig. Was das für BAFA-EBW-Förderung und iSFP-Bonus in der BEG EM bedeutet — mit verifizierten Zahlen und Hamburg-Fokus.

Ab heute, 01. Juli 2026, gilt: Die iSFP-Druckapplikation wechselt auf Version 2.6.x — wer seinen individuellen Sanierungsfahrplan noch in diesem Sommer erstellen lässt, muss auf das richtige Software-Format achten, sonst riskiert er den BAFA-Zuschuss und alle nachgelagerten Fördervorteile. Gleichzeitig läuft die EBW-Richtlinie, auf der die gesamte BAFA-Energieberatungsförderung basiert, zum 31. Dezember 2026 aus. Für Eigentümer in Hamburg und Norddeutschland, die eine Sanierung planen, ist das ein konkreter Zeitdruck — kein theoretischer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 01.07.2026 läuft ein zeitlich befristeter Parallelbetrieb der iSFP-Druckapplikation Version 2.5.10 und 2.6.x — dieser Parallelbetrieb ist bis zum 31.08.2026 vorgesehen.
  • Ab dem 01.09.2026 müssen iSFP ausschließlich in der Druckapplikations-Version 2.6.x generiert werden.
  • Die neue Version 2.6 der iSFP-Druckapplikation wurde am 29.05.2026 angekündigt — sie enthält Anpassungen hinsichtlich EPBD und Nutzungsfreundlichkeit.
  • Die EBW-Richtlinie, auf der die BAFA-Energieberatungsförderung basiert, endet zum 31. Dezember 2026.
  • Die BAFA bezuschusst die Energieberatung mit 50 % des förderfähigen Honorars: maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
  • Wer den iSFP-Bonus nutzt, erhöht nicht nur den Fördersatz um 5 Prozentpunkte, sondern verdoppelt auch die förderfähige Obergrenze pro Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro.

Was ist der iSFP — und warum ist er so viel mehr als ein Beratungsbericht?

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fungiert als Masterplan für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien. Der Fokus liegt auf der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster) und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung). Das Kernprodukt der EBW ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).

Der iSFP ist kein Gutachten zum Ablegen. Er ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das Ist-Analyse (energetischer Zustand von Gebäudehülle, Heizung und Lüftung), konkrete Maßnahmenempfehlungen und eine Sanierungsabfolge in aufeinander abgestimmten Paketen enthält — umsetzbar über bis zu 15 Jahre.

Entscheidend: Der iSFP muss zwingend mittels der speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Nur solche iSFP können Grundlage für den iSFP-Bonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sein. Ein selbst erstelltes Dokument, ein älteres Beratungsprogramm oder ein nicht BAFA-konformes Format — keines davon zählt. Das ist in der Praxis ein häufiger Fehler.

Die neue Version 2.6.x: Was sich ändert und warum das heute relevant wird

Am 29.05.2026 wurde die neue Version 2.6 der iSFP-Druckapplikation offiziell angekündigt. Sie enthält Anpassungen hinsichtlich EPBD (EU-Gebäudeenergierichtlinie) und Nutzungsfreundlichkeit.

Die praktische Konsequenz für Energieberater und ihre Auftraggeber:

  • Der Parallelbetrieb von Version 2.5.10 und 2.6.x läuft vom 01.07. bis 31.08.2026.
  • Ab dem 01.09.2026 müssen iSFP in der Druckapplikations-Version 2.6.x generiert werden.
  • Die Druckapplikation wird laufend aktualisiert. Rahmenbedingungen, die bei der Erstellung eines förderfähigen iSFP zu beachten sind, können sich ändern.

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer? Wenn Ihr Energieberater die Beratung im Juli oder August abschließt, kann er noch beide Versionen nutzen. Wer mit dem iSFP jedoch bis Oktober wartet und der Berater läuft noch mit alter Software, riskiert ein nicht förderfähiges Dokument. Fragen Sie deshalb explizit nach: Welche Softwareversion wird eingesetzt? Ist die Bilanzierungssoftware des Beraters bereits auf Version 2.6.x aktualisiert?

Was kostet eine BAFA-geförderte Energieberatung — und was bleibt wirklich übrig?

Eine Energieberatung mit iSFP kostet beim Einfamilienhaus 1.500–2.500 Euro brutto. Die Spanne ist real — Hamburg hat höhere Beraterhonorare als ländliche Regionen in Niedersachsen, und ein Gründerzeithaus in Altona ist deutlich aufwändiger zu bilanzieren als ein Bungalow von 1975.

GebäudetypBAFA-Zuschuss (max.)Eigenanteil (geschätzt)
Ein-/Zweifamilienhaus650 € (50 % des Honorars)ca. 850–1.850 €
Wohngebäude ab 3 WE850 € (50 % des Honorars)je nach Honorar
WEG + Erläuterung in Eigentümervers.850 € + 250 € = 1.100 €deutlich reduziert

Seit dem 7. August 2024 übernimmt die BAFA 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit drei oder mehr Wohneinheiten sind es bis zu 850 Euro Zuschuss; hinzu kommt einmalig ein zusätzlicher Zuschuss von maximal 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung — in Summe also bis zu 1.100 Euro.

Der Eigenanteil amortisiert sich in der Regel bereits bei der ersten Sanierungsmaßnahme durch den 5-%-Förderbonus und die verdoppelte Förderobergrenze. Das stimmt — und rechnet sich schon bei einer einzigen Dachsanierung für 25.000 Euro: Mit iSFP sind 20 % Förderung auf 25.000 Euro = 5.000 Euro. Ohne iSFP nur 15 % = 3.750 Euro. Differenz: 1.250 Euro allein aus dieser einen Maßnahme — der iSFP hat sich bezahlt gemacht.

Der iSFP-Bonus: So funktioniert der Hebel bei BEG-Einzelmaßnahmen

Die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Anlagentechnik liegen 2026 bei einer Basisförderung von 15 %, die durch einen iSFP auf 20 % erhöht werden kann. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind bis zu 30.000 Euro förderfähig — mit iSFP steigt diese Grenze auf 60.000 Euro.

Das Doppel-Privileg des iSFP lohnt besonders bei größeren Sanierungspaketen:

  • Ohne iSFP: 15 % auf 30.000 € = 4.500 € maximaler Zuschuss pro WE/Jahr
  • Mit iSFP: 20 % auf 60.000 € = 12.000 € maximaler Zuschuss pro WE/Jahr

Der Unterschied von bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit und Jahr macht bei einem Hamburger Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und einer Fassadensanierung schnell 45.000 Euro Mehrförderung aus.

Ein in der EBW geförderter iSFP ist die Voraussetzung für die Berücksichtigung des iSFP-Bonus in der BEG. Nur ein iSFP, der mit der offiziellen BAFA-Druckapplikation erstellt wurde, kann Grundlage für diesen Bonus sein. Wer also bei einem Freiberufler einen „Sanierungsfahrplan” bestellt, der nicht die BAFA-Applikation nutzt, bekommt keinen Bonus — egal wie gut das Dokument inhaltlich ist.

Hamburg-Spezifik: Wenn BAFA, KfW und IFB zusammentreffen

In Hamburg kommt zur Bundesförderung eine eigene Landesebene hinzu. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) stellt dafür mehrere aufeinander abgestimmte Programme bereit: vom flächenbasierten Wärmeschutz-Zuschuss mit Modernisierungsbonus bis zur pauschalen Wärmepumpenförderung.

Das IFB-Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand” (WSG, gültig ab 01.02.2025) ist dabei besonders interessant: Es richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (sowie selbstgenutzten Wohnungen in Gebäuden mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten), deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Gefördert werden flächenbasierte Zuschüsse für Dach-, Fassaden- und Kellerdeckendämmung sowie Fenstertausch. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus mindestens 3 verschiedenen Bauteilgruppen gibt es einen Modernisierungsbonus Basis von 20 %, bei mindestens 4 Maßnahmen einen Modernisierungsbonus Plus von 30 % obendrauf. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohneinheiten hält die IFB das gesonderte Programm „Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude” bereit.

Wichtig zu wissen: Eine Kombination der WSG-Förderung für bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA BEG EM) ist grundsätzlich möglich. Für baubegleitende Dienstleistungen (hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln hingegen ausgeschlossen.

Geschickt kombiniert können Sie bei energetischen Sanierungen in Hamburg einen erheblichen Anteil Ihrer förderfähigen Kosten durch die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln finanzieren. Die genaue Förderhöhe hängt von den jeweils gewählten Maßnahmen, der Gebäudekategorie und der Aufteilung zwischen den Programmen ab.

Aus der Praxis: Bei einem typischen Hamburger Altbau-Reihenhaus aus den 1960er-Jahren mit Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmung sowie neuem Fensterband lässt sich durch die richtige Aufteilung zwischen IFB WSG und BAFA BEG EM eine attraktive Gesamtförderquote erreichen. Voraussetzung ist immer: Förderanträge müssen vor Beauftragung der Gewerke gestellt werden und eine Bewilligung vorliegen — andernfalls droht ein Komplettverlust der Fördermittel.

Was ist der richtige Zeitpunkt — und warum hat das Fenster Grenzen?

Zum Jahresende 2026 laufen gleich mehrere Fristen aus oder verändern sich:

  1. Ab 01.09.2026 dürfen iSFP nur noch in Version 2.6.x generiert werden — Energieberater müssen bis dahin ihre Software aktualisiert haben.
  2. Die EBW-Richtlinie endet zum 31. Dezember 2026. Ob und wie sie verlängert oder neu aufgelegt wird, ist derzeit offen.
  3. Für einen Beratungstermin müssen Sie je nach Region 4–12 Wochen einplanen. Wer also sicher in diesem Jahr noch eine BAFA-geförderte Beratung unter der aktuellen Richtlinie erhalten will, sollte spätestens im September einen Termin buchen.

Dazu kommt der praktische Aspekt: Eine Energieberatung im Herbst bedeutet, dass der Sanierungsplan fertig ist, bevor die nächste Heizperiode voll läuft — und Ausschreibungen für Dachdämmung oder Fensterpakete können über den Winter platziert werden, wenn Handwerkerkapazitäten erfahrungsgemäß etwas besser verfügbar sind als im Frühjahr.

Die Berechtigung zur Durchführung der geförderten Beratung ist klar geregelt: Energieberatungen für Wohngebäude werden nur noch gefördert, wenn ein iSFP mit der aktuellen Druckapplikation erstellt wird und die Beratung von einem Experten der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude” durchgeführt wird. Die dena-Liste ist dabei die Grundvoraussetzung — Florian Moellenkamp von M-tectum ist dort gelistet und BAFA-zugelassen.

Fazit

Wer eine Sanierung plant, kommt um den iSFP nicht herum — er ist Schlüssel zum 5-%-Bonus und zur Verdopplung der Förderobergrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Jetzt ist der richtige Moment: Die aktuelle EBW-Richtlinie gilt noch bis Ende 2026, der Softwarewechsel auf Version 2.6.x macht einen Termin im Sommer oder Frühherbst sinnvoll. Wenn Sie in Hamburg oder Norddeutschland eine BAFA-geförderte Energieberatung mit iSFP beauftragen wollen, sollten Sie die Terminanfrage nicht auf Oktober verschieben. Lassen Sie uns die Förderlogik von Anfang an richtig aufsetzen — eine frühe Abstimmung zwischen BAFA-EBW, BEG EM und IFB Hamburg zahlt sich aus. Mehr zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Bei konkreten Fragen zum Ablauf, zu den Kosten und zum richtigen Zeitpunkt: Kontakt aufnehmen lohnt sich immer vor Beauftragung des Handwerkers — denn danach ist es zu spät.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann ist die neue iSFP-Druckapplikation Version 2.6.x Pflicht?

Ab dem 01.09.2026 müssen iSFP ausschließlich in der Druckapplikations-Version 2.6.x generiert werden. Vom 01.07. bis 31.08.2026 läuft ein befristeter Parallelbetrieb der Versionen 2.5.10 und 2.6.x. iSFP, die nach dem 31.08.2026 mit der alten Version erstellt werden, sind nicht mehr förderfähig und berechtigen nicht zum iSFP-Bonus.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung mit iSFP 2026?

Die BAFA bezuschusst die Energieberatung seit dem 07.08.2024 mit 50 % des förderfähigen Honorars: maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung.

Was bringt der iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen konkret?

Der iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (ohne Heizungstausch) von 15 % auf 20 % und verdoppelt gleichzeitig die förderfähige Kosteobergrenze von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Das ergibt statt maximal 4.500 Euro einen maximal möglichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Wann läuft die EBW-Richtlinie aus — und was bedeutet das für Eigentümer?

Die aktuelle EBW-Richtlinie (BAnz AT 21.06.2023 B1, geändert durch BAnz AT 08.08.2024 B2) endet zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form eine Nachfolgerichtlinie in Kraft tritt, ist derzeit offen. Eigentümer, die noch in 2026 eine BAFA-geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen wollen, sollten den Antrag rechtzeitig vor Jahresende stellen.

Für wen gilt das IFB-Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) in Hamburg?

Das IFB-Programm WSG (gültig ab 01.02.2025) richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Bei Modernisierung von Bauteilen aus mindestens 3 Bauteilgruppen gibt es einen Modernisierungsbonus Basis von 20 %, bei mindestens 4 Maßnahmen einen Modernisierungsbonus Plus von 30 %. Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohneinheiten gilt das separate IFB-Programm Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude.

iSFP BAFA EBW Energieberatung BEG Hamburg Sanierungsfahrplan
FM
Florian Moellenkamp
Energieberater · Gebäudemesstechnik · seit 2006
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