Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Heizungstausch, Einzelmaßnahmen und Sanierungskredite — und bis dahin läuft eine Umstellungsphase mit einem harten Stichtag, der für manche Vorhaben mehrere tausend Euro Unterschied bedeutet. Wir haben alle Änderungen anhand der Pressemitteilungen von BMWE und KfW sowie des verbindlichen dena-Infoletters für Energieeffizienz-Experten geprüft. Hier ist der vollständige Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 21.07.2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen. An den Strukturen ändert sich nichts: Die KfW bleibt für Heizungsförderung und systemische Sanierung zuständig, das BAFA für die weiteren Einzelmaßnahmen.
- Umstellungsphase 09.–20.07.2026: Es können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden. Vorhandene BzA/TPB können nur noch bis Montag, 20.07.2026 für Anträge nach den bisherigen Bedingungen genutzt werden — KfW bis 20:00 Uhr, BAFA bis 23:59 Uhr.
- Heizungsförderung: Grundförderung bleibt 30 %; der Einkommensbonus wird dreistufig (40/30/10 % je nach Einkommen), neu kommt ein Familienzuschlag; förderfähige Ausgaben starten bei 28.000 € und sinken ab Februar 2027 halbjährlich.
- Einzelmaßnahmen: Der iSFP-Bonus gilt künftig erst ab 30.000 € Mindestinvestition — und nur auf den übersteigenden Betrag. Neu ist ein Worst-Performing-Building-Bonus für Dämmmaßnahmen.
- Systemische Sanierung (u. a. KfW 261): Der EE-Bonus entfällt (die EE-Klasse wird Standard), die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet.
- Nicht betroffen: bereits zugesagte oder gestellte Anträge, der Klimafreundliche Neubau (KfW 297/298) und die BAFA-Beratungsförderung (EBW/EBN).
Der Countdown: Was bis zum 20. Juli noch möglich ist
Die wichtigste Nachricht zuerst, denn sie ist zeitkritisch: Das BMWE hat eine Umstellungsphase vom 9. bis einschließlich 20. Juli 2026 eingerichtet. In dieser Zeit können Energieeffizienz-Experten und Heizungsfachbetriebe keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) für die KfW-Programme und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) für das BAFA erstellen. Betroffen sind alle BEG-Produkte der KfW (261, 263, 264, 358, 359, 422, 458, 459, 464, 522, 523) sowie aus technischen Gründen auch Wohneigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266).
Es gilt aber ein Vertrauensschutz: Wer vor Beginn der Umstellungsphase bereits eine BzA oder TPB von seinem Energieeffizienz-Experten erhalten hat, kann damit noch bis zum 20.07.2026 einen Antrag nach den bisherigen Förderbedingungen stellen — bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr.
Danach gilt: Nicht genutzte TPB verfallen ersatzlos — für BAFA-Einzelmaßnahmen muss dann eine neue TPB nach den neuen Bedingungen erstellt werden. KfW-BzA behalten dagegen ihre reguläre Gültigkeit von sechs Monaten ab Erstellung und können ab dem 21.07. für Anträge nach den neuen Bedingungen weiterverwendet werden.
Praktisch heißt das: Wer eine fertige BzA oder TPB in der Schublade hat und von den alten Konditionen profitiert (dazu unten mehr), sollte den Antrag in den nächsten Tagen stellen — nicht erst am Stichtag.
Heizungsförderung: sozialer gestaffelt, insgesamt knapper
Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Deutlich umgebaut werden die Boni:
- Einkommensbonus jetzt dreistufig: 40 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis 30.000 €, 30 Prozent zwischen 30.000 und 40.000 € (wie bisher), neu 10 Prozent zwischen 40.000 und 50.000 €. Geringverdiener bekommen also mehr als bisher (30 %), Haushalte bis 50.000 € erstmals überhaupt einen Bonus.
- Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert — eine Familie mit 38.000 € zvE rutscht damit z. B. in die 40-Prozent-Stufe.
- Förderfähige Ausgaben sinken: Zum Start am 21.07.2026 betragen sie 28.000 € für die erste Wohneinheit (bisher 30.000 €). Ab dem 01.02.2027 sinken sie halbjährlich um 750 € — Ende 2030 liegen sie bei 22.000 €. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffel: 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
- Klimageschwindigkeitsbonus wird abgeschmolzen: Er startet mit 16 Prozent (bisher 20 %) und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er zum 01.08.2028 vollständig entfällt. Wer den Tausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung ohnehin plant, fährt mit einem früheren Termin also besser.
- Gestrichen werden der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €).
- Neu ab dem ersten Quartal 2027: Ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden (Ankündigung der KfW).
Einzelmaßnahmen (BEG EM): iSFP-Bonus nur noch für größere Sanierungen
Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik (BAFA-Zuständigkeit) ändern sich drei Dinge:
- iSFP-Bonus eingeschränkt: Die 5 Prozentpunkte Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € — und der Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der die 30.000 € übersteigt. Kleinere Einzelmaßnahmen (etwa ein reiner Fenstertausch für 15.000 €) profitieren damit nicht mehr vom Bonus. Der iSFP bleibt trotzdem sinnvoll: als Planungsinstrument, für die Maßnahmen-Reihenfolge und weil die BAFA die Beratung selbst weiter mit 50 % bezuschusst.
- Neuer WPB-Bonus: Der Bonus für Worst-Performing-Buildings — also die energetisch schlechtesten Gebäude — gilt jetzt auch bei Einzelmaßnahmen, und zwar für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Bisher gab es ihn nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW.
- Degression für Mehrfamilienhäuser: Die maximal förderfähigen Ausgaben werden gestaffelt — 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten.
Systemische Sanierung (u. a. KfW 261): EE-Bonus entfällt, serielles Sanieren wird gestärkt
- EE-Klasse wird Standard: Der bisherige Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt — die EE-Anforderung wird zur Standardanforderung in der systemischen Sanierung.
- Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte. Laut dena-Infoletter sollen im Gegenzug Spielräume bei der Zinsverbilligung genutzt werden.
- Serielles Sanieren (SerSan) ausgeweitet: Der Bonus gilt künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE (bisher nur EH 40 und 55) und wird für Nichtwohngebäude neu eingeführt. Die Kumulierungsgrenze von SerSan- und WPB-Bonus wird angehoben — laut dena-Infoletter kann die Kombination beider Boni den Fördersatz künftig auf bis zu 25 Prozent erhöhen.
Was sich NICHT ändert
- Bereits zugesagte Anträge behalten ihre Gültigkeit — die Bundesmittel sind reserviert, ausgezahlt wird nach den alten Bedingungen.
- Eingereichte, noch nicht zugesagte Anträge werden nach den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung bewilligt.
- Der Klimafreundliche Neubau (KfW 297/298) ist kein BEG-Programm und von der Reform nicht betroffen — QNG-Projekte laufen unverändert weiter.
- Die BAFA-Beratungsförderung (Energieberatung Wohngebäude/EBW mit iSFP und Nichtwohngebäude/EBN) bleibt bei den seit 07.08.2024 geltenden 50 Prozent Zuschuss auf das Beratungshonorar.
- Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.
Was bedeutet das für Eigentümer in Hamburg und Umgebung?
Vom schnellen Handeln profitieren vor allem drei Gruppen — sofern die BzA/TPB bereits vorliegt: Wer eine kleinere Einzelmaßnahme mit iSFP-Bonus plant (unter 30.000 € Investition), wer in der systemischen Sanierung mit dem EE-Bonus und den höheren Tilgungszuschüssen rechnet, und wer beim Heizungstausch auf den bisherigen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % setzt. Für diese Vorhaben ist der 20.07.2026 der letzte Antragstag nach altem Recht.
Vom Warten profitieren dagegen: Haushalte mit niedrigem Einkommen (Einkommensbonus steigt auf 40 %), Familien mit Kindern (neuer Familienzuschlag) und Eigentümer besonders ineffizienter Gebäude, die Dämmmaßnahmen planen (neuer WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen).
Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, hängt von Einkommen, Gebäudezustand und Maßnahmenumfang ab — das rechnen wir im Beratungsgespräch konkret durch. Einen ersten Überblick über alle für Ihr Vorhaben passenden Programme gibt unser Fördermittel-Check.
Quellen
- BMWE-Pressemitteilung vom 08.07.2026: „Sozialer, effizienter und fokussierter – Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude”
- KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform (Nr. 900928) und kfw.de/Heizungsförderung
- Sonder-Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) vom 09.07.2026 im Auftrag des BMWE — verbindliche Verfahrensinformation für Energieeffizienz-Experten
- Fachinformationen des Öko-Zentrums NRW zur BEG-Reform
Hinweis: Einzelne Detailwerte (z. B. die exakte Kumulierungsgrenze von SerSan- und WPB-Bonus) sind bislang nur im dena-Infoletter beziffert und in den öffentlichen Pressemitteilungen noch nicht enthalten; maßgeblich sind die ab 21.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien.